Carta Mensch Ambulant A1
2.400 Euro für Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Osteopathie
- 80% für Heilpraktiker und Osteopathie
- 100% für Brillen und Kontaktlinsen
- 100% für Vorsorgeuntersuchungen und GKV Zuzahlungen
- Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich
- Bestehende Erkrankungen können mitversichert werden
Heilpraktiker
80% Erstattung
- Heilpraktiker
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Homöopathie
- Akupunktur
- Naturheilkunde durch Ärzte
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Arznei- und Verbandsmittel
- Psychotherapie
Der Tarif leistet anhand dieser Leistungsverzeichnisse:
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- bis zu den Höchstsätzen des GebüH
- Hufeland-Leistungsverzeichnis
- Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ)
- bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Zusatzleistungen
100% Erstattung
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sonnenbrille mit Sehstärke
- Leistungen ohne ärztliche Verordnung
100% Erstattung
- Augen
- Hautkrebs
- Brustkrebs
- Osteoporose
- Schwangerschaft
- Schlaganfall
- Schilddrüse
- Darmkrebs
- PSA Test (Prostata)
- Kinder- und Jugendvorsorge
Kostenübernahme Zuzahlungen zur GKV
Übernahme der Kosten für z.B. folgende Zuzahlungen zu 100 %:
• bei ärztlich verordneten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
• bei häuslicher Krankenpflege und ärztlich verordneter Soziotherapie
• bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe
• bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung
Kostenübernahmee IGeL-Leistungen
Zu empfohlenen sogenannten individueIlen Gesundheits (IGeL)-Leistungen beim Arzt können Zuschüsse beantragt werden. Die Entscheidung dazu erfolgt unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Unterstützungskasse unter Billigkeitsge sichtspunkten. Die Erstattung soll wenn möglich mit 80 % erfolgen.
Leistungsausschluss für Behandlungen:
Für bei Teilnahmebeginn laufende Behandlungen und solche, die in den ersten 3 Monaten begonnen wurden, erfolgt bis zu deren Abschluss keine Erstattung.
Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Behandlungen eine Leistung. Dies gilt auch für erforderliche Sehhilfen. Die Unterstützungskasse kann
auf Antrag diese Leistungen ggf. zu Besonderen Bedingungen einschließen.
Leistungen und Einschränkungen
2.400 € für Heilpraktiker alle 36 Monate.
300 € für Sehhilfen und Brillen alle 36 Monate.
600 € für Vorsorgeuntersuchungen alle 36 Monate.
Für Heilpraktiker gelten folgende Begrenzungen:
480 € in den ersten 12 Monaten
Ab dem 2. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen alle 36 Monate 2.400 € zur Verfügung.
Für Sehhilfen und Brillen gelten folgende Begrenzungen:
60 € in den ersten 12 Monaten
Ab dem 2. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen alle 36 Monate 300 € zur Verfügung.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-17 Jahre 14,50 €
18-37 Jahre 45,50 €
38-47 Jahre 53,50 €
ab 48 Jahre 61,50 €
Annahmerichtlinien
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Der Tarif kann somit von jedem abgeschlossen werden.
Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn be-standen bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Be-handlungen eine Leistung.