Carta Mensch Ambulant A1

Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse

2.400 Euro für Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Osteopathie

  • 80% für Heilpraktiker und Osteopathie
  • 100% für Brillen und Kontaktlinsen
  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen und GKV Zuzahlungen
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Bestehende Erkrankungen können mitversichert werden

Heilpraktiker

Heilpraktiker-Leistungen

80% Erstattung

  • Heilpraktiker
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Naturheilkunde durch Ärzte
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Psychotherapie
Abrechnungsfähige Leistungen

Der Tarif leistet anhand dieser Leistungsverzeichnisse:

  • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
  • bis zu den Höchstsätzen des GebüH
  • Hufeland-Leistungsverzeichnis
  • Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ)
  • bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Wartezeit für Heilpraktiker-Leistungen
3 Monate

Zusatzleistungen

Sehhilfen- und Brillenleistungen

100% Erstattung

  • Brillen
  • Kontaktlinsen
  • Sonnenbrille mit Sehstärke
  • Leistungen ohne ärztliche Verordnung
Augenoperation / LASIK
Keine Leistungen.
Vorsorgeuntersuchungen

100% Erstattung

  • Augen
  • Hautkrebs
  • Brustkrebs
  • Osteoporose
  • Schwangerschaft
  • Schlaganfall
  • Schilddrüse
  • Darmkrebs
  • PSA Test (Prostata)
  • Kinder- und Jugendvorsorge
Impfungen
Keine Leistungen.
Hörgeräte und Hörhilfen
Keine Leistungen.
Auslandsreisen
Keine Leistungen.
Besonderheiten

Kostenübernahme Zuzahlungen zur GKV
Übernahme der Kosten für z.B. folgende Zuzahlungen zu 100 %:
• bei ärztlich verordneten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
• bei häuslicher Krankenpflege und ärztlich verordneter Soziotherapie
• bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe
• bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung

Kostenübernahmee IGeL-Leistungen
Zu empfohlenen sogenannten individueIlen Gesundheits (IGeL)-Leistungen beim Arzt können Zuschüsse beantragt werden. Die Entscheidung dazu erfolgt unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Unterstützungskasse unter Billigkeitsge sichtspunkten. Die Erstattung soll wenn möglich mit 80 % erfolgen.

Leistungsausschluss für Behandlungen:
Für bei Teilnahmebeginn laufende Behandlungen und solche, die in den ersten 3 Monaten begonnen wurden, erfolgt bis zu deren Abschluss keine Erstattung.

Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Behandlungen eine Leistung. Dies gilt auch für erforderliche Sehhilfen. Die Unterstützungskasse kann
auf Antrag diese Leistungen ggf. zu Besonderen Bedingungen einschließen.

Leistungen und Einschränkungen

Erstattungsumfang

2.400 € für Heilpraktiker alle 36 Monate.

300 € für Sehhilfen und Brillen alle 36 Monate.

600 € für Vorsorgeuntersuchungen alle 36 Monate.

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
  • Für Heilpraktiker gelten folgende Begrenzungen:

    480 € in den ersten 12 Monaten

    Ab dem 2. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen alle 36 Monate 2.400 € zur Verfügung.

  • Für Sehhilfen und Brillen gelten folgende Begrenzungen:

    60 € in den ersten 12 Monaten

    Ab dem 2. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen alle 36 Monate 300 € zur Verfügung.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
1 Kalenderjahr
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-17 Jahre 14,50 €
18-37 Jahre 45,50 €
38-47 Jahre 53,50 €
ab 48 Jahre 61,50 €

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen die zu einer Ablehnung führen

Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Der Tarif kann somit von jedem abgeschlossen werden. 

Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn be-standen bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Be-handlungen eine Leistung. 

Gesundheitsfragen die zu einem Risikozuschlag führen
Keine
Gesundheitsfragen die zu einem Leistungsausschluss führen
Keine