Heilpraktiker Zusatzversicherung mit Impfschutz

Reisen Sie gerne und viel? Gerne auch mal ins außereuropäische Ausland? Vermutlich sind Sie schon damit vertraut, sich über notwendige Schutzimpfungen und deren Kosten zu informieren. Ob im In- oder Ausland, die richtige Absicherung schützt Sie vor gefährlichen Krankheiten und hohen Behandlungskosten. Die gesetzliche Krankenkassen kommen leider nicht immer für alle gewünschten Impfkosten auf.

Eine Zusatzversicherung kann in diesen Fällen sehr nützlich sein, um zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Neben den klassischen Behandlungen für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren, übernehmen Heilpraktiker Zusatzversicherungen auch die Kosten für bestimmte medizinische Schutzimpfungen sowie für weitere Vorsorge-Schutzimpfungen. Nachfolgend erfahren Sie hier, warum eine Zusatzversicherung mit Impfschutz für Sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse sein kann und welche Leistungen diese mit sich bringt.

Seniorin nach der Auffrischimpfung

Vorteile einer Heilpraktiker Zusatzversicherung mit Impfschutz

  • Kostenübernahme für Impfungen: Je nach Tarif, erstattet die Versicherung die Impfkosten die von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht übernommen werden - egal ob für Schutz- und Vorsorgeimpfungen oder spezielle Reiseschutzimpfungen.
  • Erstattungen für alternativen Heilmethoden: Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung leistet auch bei alternativen Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder TCM, die von der GKV oft nicht übernommen werden.
  • Schutz bei Reisen: Sie Planen eine Reise ins außereuropäische Ausland? Mit dem richtigen Tarif sind Sie auch für notwendige Reiseimpfungen abgesichert, zum Beispiel Gelbfieber, Cholera und Typhus.

Kostenübernahme Impfungen

Gesetzlich Versicherte haben über die Krankenkassen einen gesetzlichen Anspruch auf Schutzimpfungen. Die Versorgung mit Schutzimpfungen gehört laut deutschem Gesetz zu den Pflichtleistungen der GKV. Grundlage hierfür bildet die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V. Diese Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von Versicherten auf Schutzimpfungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach dem Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO). Sie übernehmen die Kosten für sämtliche Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden. Die Experten der STIKO legen alle Standardimpfungen fest, für die die gesetzlichen Krankenkassen gemäß deren Vorgaben aufkommen müssen. Wenn also Impfungen nach Empfehlung durch die STIKO in den gesetzlichen Leistungskatalog übernommen werden, müssen Sie als gesetzlich Versicherte nichts dafür bezahlen.

Impfung

Warum die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreicht

Wenn es um Impfungen geht, bietet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft nur einen Grundschutz an. Die Grippeschutzimpfung oder auch die FSME Impfung übernimmt die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Kosten für Reiseimpfungen wie zum Beispiel Typhus und Gelbfieber, müssen häufig selbst übernommen werden und auch alternative Heilmethoden, die zur ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge beitragen, werden von der GKV in der Regel nicht übernommen.

Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung mit Impfschutz leistet immer dann, wenn der Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht. Das gilt nicht nur für sogenannte Reiseschutzimpfungen, sondern auch für Vorsorge-Schutzimpfungen wie der Schutz vor FSME (ausgelöst durch Zeckenbisse) oder Gebärmutterhalskrebs (verursacht durch den HPV Virus). Der Grippeschutz für unter 60-Jährige zählt ebenso dazu.

Frau mit Pflaster am Oberarm

Finden Sie einen Tarif der zu Ihnen passt

Ob bei alltägliche Situationen oder bei Auslandsreisen - ein umfassender Impfschutz ist essenziell, um Krankheiten vorzubeugen. Mit einer Heilpraktiker Zusatzversicherung die auch Impfungen abdeckt, sichern Sie sich nicht nur gegen teure Behandlungskosten ab, sondern erhalten auch Zugang zu alternativen Heilmethoden. Verlassen Sie sich nicht nur auf die GKV, sondern gehen Sie den nächsten Schritt in Richtung ganzheitlicher Gesundheit. 

Leistungen einer Heilpraktiker Zusatzversicherung

Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung kommt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Kosten vieler alternativer Therapien auf. Die Versicherer bieten die Kostenübernahme für eine Behandlung beim Heilpraktiker oder bei Ärzten für Naturheilverfahren. Diese rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Ohne Zusatzversicherungen müssen diese privat bezahlt werden. 

Die wenigsten wissen, dass die Versicherer darüber hinaus weitere Zusatzleistungen anbieten, wie beispielsweise eine Kostenerstattung für Seh- und Hörhilfen, spezielle Vorsorgeuntersuchungen sowie zahlreiche Impfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Aussuchen einer Brille

Impfschutz im Urlaub: Kostenübernahme durch Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Vorsorgeschutzimpfungen wie etwa gegen Hepatitis A und B, Malariavorsorge und Gelbfieber sowie Cholera und Typhus werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie aber planen, in ein tropisches oder subtropisches Land zu reisen, sind diese und gegebenenfalls weitere Schutzimpfungen (wie Hepatitis A oder B oder Tollwut) oftmals ratsam. In diesem Fall ist der frühzeitige Blick in den Impfpass sowie eine tropenmedizinische Beratung mehr als sinnvoll.

Reisepass und Impfzertifikat

Schutzimpfung gegen tropische Krankheiten

Die Gefahr ist groß, sich in einem exotischen Land eine Infektionskrankheit einzufangen, gegen die unser mitteleuropäisches Immunsystem keine Abwehrkräfte entwickelt hat. Die schöne Reise kann in solchen Fällen schnell in einem Desaster enden.

Wenn Sie eine passende Heilpraktiker Zusatzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für die Schutzimpfung - und in Ihrer Urlaubskasse bleibt mehr Geld für die schönen Aspekte Ihrer Fernreise. 

Wichtig: Planen Sie nach Abschluss der Versicherung die reguläre Wartezeit von 3 Monaten ein, bevor Sie eine Leistung für Naturheilverfahren oder Impfung in Anspruch nehmen können.

Impfung vor der Abreise

Heilpraktiker-Zusatzversicherung für Vorsorgeimpfungen

Ganz unabhängig von Ihren Reiseplanungen gibt es noch andere Schutz- und Vorsorgeimpfungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Oftmals ist eine Altersgrenze festgelegt, so zum Beispiel für die Vorsorgeschutzimpfung vor Gebärmutterhalskrebs, welcher durch den HPV Virus ausgelöst werden kann. Nur bei Mädchen und Jungen bis 17 Jahre übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Impfung, da sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als sinnvoll bewertet und somit empfohlen wird. Erwachsene Frauen müssen diese Impfkosten in der Regel selbst tragen.

Eine weitere wichtige Impfung schützt zum Beispiel vor schlimmen Folgen durch FSME, das durch infizierte Zecken ausgelöst werden kann. Die gesetzlichen Kassen zahlen aber oftmals die vollen Kosten nur für Menschen, die in festgelegten FSME-Risikogebieten leben oder wenn für deren Beruf eine FSME-Impfung empfohlen wird (u.a. für Forstarbeiter). 

Mit einer Heilpraktiker Zusatzversicherung Impfschutz treffen Sie eine kluge Entscheidung für Ihre Gesundheit. Profitieren Sie nicht nur finanziell, sondern sichern Sie sich und Ihre Familie umfassend ab - und das ganz ohne Kompromisse.

Impfung bei jungem Mädchen

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Persönliche Beratung

Heilpraktiker Zusatzversicherung Beratung

Die Heilpraktiker Tarife sind so unterschiedlich, wie Ihre individuellen Bedürfnisse sowie Ihre aktuellen Lebensumstände.

Sie sind sich noch unsicher, welcher Tarif für Ihre Reise- oder Schutzimpfung der beste sein könnte? Kein Problem, wir beraten Sie gerne - kostenfrei und unverbindlich. 

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